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940.12 VWAGLWAGLWAF CH-SO

§ 11 Verordnung zum Wirtschafts- und Arbeitsgesetz (VWAG) - Amtsblatt (G § 16)

Ausübung wirtschaftlicher Tätigkeiten - Gastwirtschaftliche Tätigkeiten - Ausübung der gastwirtschaftlichen Tätigkeit - Allgemeines
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§ 11 VWAG · Amtsblatt (G § 16)

1. In Take-away/Imbiss-Betrieben im Sinne von § 4 Absatz 3 Buchstabe a WAG muss das Amtsblatt nicht aufgelegt werden.

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