940.11
WAG
CH-SO
§ 91 Wirtschafts- und Arbeitsgesetz (WAG) - Zulassungsalter für öffentliche Filmvorführungen
Marktaufsicht - Filmwesen
§ 91 WAG · Zulassungsalter für öffentliche Filmvorführungen
1. Das Zulassungsalter für öffentliche Filmvorführungen beträgt 18 Jahre.
2. Ein abweichendes Zulassungsalter gilt, wenn die schweizerische Kommission Jugendschutz im Film eine entsprechende Empfehlung ausspricht.
3. Wer öffentlich Filme vorführt, ist verpflichtet, an gut sichtbarer Stelle auf das Zulassungsalter hinzuweisen.
4. Kinder und Jugendliche können sich bis zu einer Unterschreitung des Zulassungsalters von zwei Jahren Filme ansehen, sofern sie von einer volljährigen Person begleitet werden.