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940.11 WAG CH-SO

§ 78 Wirtschafts- und Arbeitsgesetz (WAG) - Weitere Bestimmungen

Wirtschaftsförderung - Tourismusförderung
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§ 78 WAG · Weitere Bestimmungen

1. Die §§ 62 Absatz 2, 64, 71, 73 gelten sinngemäss.

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