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940.11 WAG CH-SO

§ 55 Wirtschafts- und Arbeitsgesetz (WAG) - Kosten

Arbeit - Kollektivstreitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis - Allgemeine Verfahrensvorschriften
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§ 55 WAG · Kosten

1. Das Schlichtungs- und das Vermittlungsverfahren sind kostenlos.

2. Die Kosten des Schiedsverfahrens können den Parteien auferlegt werden.

3. Parteikosten werden keine ersetzt.

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