940.11
WAG
CH-SO
§ 47 Wirtschafts- und Arbeitsgesetz (WAG) - Bewilligungsfreie Beschäftigung in Verkaufsgeschäften an Sonntagen
Arbeit - Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel - Arbeits- und Ruhezeit
§ 47 WAG · Bewilligungsfreie Beschäftigung in Verkaufsgeschäften an Sonntagen
1. Arbeitnehmende in Verkaufsgeschäften im Sinne des Bundesrechts können an den Advents- und Saisonverkäufen gemäss § 7 Absatz 2 bewilligungsfrei beschäftigt werden.