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940.11 WAG CH-SO

§ 47 Wirtschafts- und Arbeitsgesetz (WAG) - Bewilligungsfreie Beschäftigung in Verkaufsgeschäften an Sonntagen

Arbeit - Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel - Arbeits- und Ruhezeit
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§ 47 WAG · Bewilligungsfreie Beschäftigung in Verkaufsgeschäften an Sonntagen

1. Arbeitnehmende in Verkaufsgeschäften im Sinne des Bundesrechts können an den Advents- und Saisonverkäufen gemäss § 7 Absatz 2 bewilligungsfrei beschäftigt werden.

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