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931.72 CH-SO

§ 11 Verordnung über Waldfeststellung und Waldabstand - Übergangsrecht

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§ 11 Verordnung über Waldfeststellung und Waldabstand · Übergangsrecht

1. Die Verfügung des Forst-Departementes vom 5. Dezember 1988 (Richtlinien für Bauten im Waldabstand) wird aufgehoben.

2. Alle bei Inkrafttreten nicht rechtskräftig entschiedenen Fälle werden nach dieser Verordnung behandelt.

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