931.72
CH-SO
§ 11 Verordnung über Waldfeststellung und Waldabstand - Übergangsrecht
§ 11 Verordnung über Waldfeststellung und Waldabstand · Übergangsrecht
1. Die Verfügung des Forst-Departementes vom 5. Dezember 1988 (Richtlinien für Bauten im Waldabstand) wird aufgehoben.
2. Alle bei Inkrafttreten nicht rechtskräftig entschiedenen Fälle werden nach dieser Verordnung behandelt.