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931.12 WaVSO CH-SO

§ 64 Waldverordnung (WaVSO) - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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§ 64 WaVSO · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung trifft am 1. Januar 1996 in Kraft. Vorbehalten bleibt das Einspruchsrecht des Kantonsrates sowie die Genehmigung der §§ 24 und 28-34 der vorliegenden Verordnung durch den Bund.

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