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931.12 WaVSO CH-SO

§ 59 Waldverordnung (WaVSO) - Aufgaben Amt für Wald, Jagd und Fischerei

Organisation und Vollzug
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§ 59 WaVSO · Aufgaben Amt für Wald, Jagd und Fischerei

1. Das Amt für Wald, Jagd und Fischerei erfüllt insbesondere folgende Aufgaben

a) Sicherstellung des Vollzuges der forstrechtlichen Bestimmungen;

b) Erfassung und Koordination der verschiedenen Interessen am Wald über die forstlich Planung;

c) Überwachung des Waldzustandes und Umsetzung der in der forstlichen Planung definierten Ziele, damit die Nachhaltigkeit aller Funktionen garantiert ist;

d) Gewährleistung, dass der Wald als naturnahe Lebensgemeinschaft geschützt wird und die Pflege und Nutzung des Waldes naturnah und wirtschaftlich erfolgt;

e) Beratung der Waldeigentümer, fachliche Anleitung der Revierförster und Förderung der Aus- Weiter- und Fortbildung des Forstpersonals;

f) Sicherstellung einer angemessenen Information der Bevölkerung über den Zustand des Waldes, die Ziele der Waldbewirtschaftung und die angestrebte Waldentwicklung.

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