§ 59 Waldverordnung (WaVSO) - Aufgaben Amt für Wald, Jagd und Fischerei
§ 59 WaVSO · Aufgaben Amt für Wald, Jagd und Fischerei
1. Das Amt für Wald, Jagd und Fischerei erfüllt insbesondere folgende Aufgaben
a) Sicherstellung des Vollzuges der forstrechtlichen Bestimmungen;
b) Erfassung und Koordination der verschiedenen Interessen am Wald über die forstlich Planung;
c) Überwachung des Waldzustandes und Umsetzung der in der forstlichen Planung definierten Ziele, damit die Nachhaltigkeit aller Funktionen garantiert ist;
d) Gewährleistung, dass der Wald als naturnahe Lebensgemeinschaft geschützt wird und die Pflege und Nutzung des Waldes naturnah und wirtschaftlich erfolgt;
e) Beratung der Waldeigentümer, fachliche Anleitung der Revierförster und Förderung der Aus- Weiter- und Fortbildung des Forstpersonals;
f) Sicherstellung einer angemessenen Information der Bevölkerung über den Zustand des Waldes, die Ziele der Waldbewirtschaftung und die angestrebte Waldentwicklung.