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931.12 WaVSO CH-SO

§ 39 Waldverordnung (WaVSO) - d) Umsetzung und Kontrolle

Pflege und Nutzung des Waldes - Forstliche Planung
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§ 39 WaVSO · d) Umsetzung und Kontrolle

1. Das Amt für Wald, Jagd und Fischerei legt in einer Richtlinie fest, welche Angaben und Unterlagen für die Umsetzung und Kontrolle des Betriebsplanes einzureichen sind.

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