931.12
WaVSO
CH-SO
§ 39 Waldverordnung (WaVSO) - d) Umsetzung und Kontrolle
Pflege und Nutzung des Waldes - Forstliche Planung
§ 39 WaVSO · d) Umsetzung und Kontrolle
1. Das Amt für Wald, Jagd und Fischerei legt in einer Richtlinie fest, welche Angaben und Unterlagen für die Umsetzung und Kontrolle des Betriebsplanes einzureichen sind.