931.12
WaVSO
CH-SO
§ 35 Waldverordnung (WaVSO) - e) Revision
Pflege und Nutzung des Waldes - Forstliche Planung
§ 35 WaVSO · e) Revision
1. Der Waldentwicklungsplan ist in der Regel alle 10 Jahre gesamthaft zu überprüfen und nötigenfalls zu überarbeiten.