931.12
WaVSO
CH-SO
§ 31 Waldverordnung (WaVSO) - Regionale forstliche Planung (§ 15 WaG SO) (Waldentwicklungsplan) a) Inhalt
Pflege und Nutzung des Waldes - Forstliche Planung
§ 31 WaVSO · Regionale forstliche Planung (§ 15 WaG SO) (Waldentwicklungsplan) a) Inhalt
1. Die regionale forstliche Planung erstreckt sich über das gesamte Waldgebiet eines geographisch und wirtschaftlich zusammenhängenden Raumes. Das Ergebnis wird im Waldentwicklungsplan dargestellt.
2. Der Waldentwicklungsplan gibt Auskunft über die Waldfunktionen und deren Gewichtung und legt die nötigen Massnahmen für die nachhaltige Sicherstellung aller Waldfunktionen fest. Er definiert die Ziele der Walderhaltung und Rahmenbedingungen für die Waldbewirtschaftung.