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931.12 WaVSO CH-SO

§ 24 Waldverordnung (WaVSO) - b) nicht zonenkonform

Schutz des Waldes - Schutz vor anderen Beeinträchtigungen
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§ 24 WaVSO · b) nicht zonenkonform

1. Nicht zonenkonforme Bauten und Anlagen bedürfen der Ausnahmebewilligung nach Artikel 24 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (RPG) sowie der Rodungsbewilligung oder der Bewilligung zur nachteiligen Nutzung.

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