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931.12 WaVSO CH-SO

§ 18 Waldverordnung (WaVSO) - 3. Entscheid

Schutz des Waldes - Schutz vor anderen Beeinträchtigungen
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§ 18 WaVSO · 3. Entscheid

1. Die Bewilligung des Departementes kann mit sichernden Auflagen und Bedingungen sowie allenfalls mit Kautionen für erfahrungsgemäss entstehende Schäden versehen werden.

2. Die Bewilligung kann bei ungeeignetem Zeitpunkt, ungeeignetem Ort, ungeeigneter Routenführung oder bei zu häufiger Abfolge von bewilligungspflichtigen Veranstaltungen in derselben Gegend verweigert werden.

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