931.11
CH-SO
§ 38 Waldgesetz - Aufhebung und Änderung bisherigen Rechts
Schlussbestimmungen
§ 38 Waldgesetz · Aufhebung und Änderung bisherigen Rechts
1. Das Gesetz über das Forstwesen vom 6. Dezember 1931 und das Gesetz über Ausscheidung und Abtretung der Wälder und Allmenden an die Gemeinden vom 21. Dezember 1836 werden aufgehoben.
2. ...
3. Die Änderung wurde im entsprechenden Erlass nachgeführt.