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§ 10 Waldgesetz - Bauabstand zum Wald (Art. 17 WaG)

Schutz des Waldes vor Eingriffen - Schutz vor anderen Beeinträchtigungen
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§ 10 Waldgesetz · Bauabstand zum Wald (Art. 17 WaG)

1. Der Abstand von Bauten und Anlagen zum Wald richtet sich nach dem Planungs- und Baugesetz.

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