Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
926.712 VHTSS CH-SO

§ 9 Verordnung über die Honorare und Entschädigungen im Bereich Tierseuchen und Tierschutz (VHTSS) - Spezialzeugnisse

Honorare und Entschädigungen - Tierärzte oder Tierärztinnen
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§ 9 VHTSS · Spezialzeugnisse

1. Die Entschädigung für Spezialzeugnisse beträgt

a) nicht vorgedruckt 30 Franken

b) auf vorgedrucktem Formular 8 Franken

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