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926.712 VHTSS CH-SO

§ 8 Verordnung über die Honorare und Entschädigungen im Bereich Tierseuchen und Tierschutz (VHTSS) - Sektionsberichte

Honorare und Entschädigungen - Tierärzte oder Tierärztinnen
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§ 8 VHTSS · Sektionsberichte

1. Die Entschädigung für Sektionsberichte auf vorgedrucktem Formular beträgt 25 Franken.

2. Die Entschädigung für die Sektion selber erfolgt nach Zeitaufwand.

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