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926.712 VHTSS CH-SO

§ 5 Verordnung über die Honorare und Entschädigungen im Bereich Tierseuchen und Tierschutz (VHTSS) - Diverse Seuchen

Honorare und Entschädigungen - Tierärzte oder Tierärztinnen
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§ 5 VHTSS · Diverse Seuchen

1. Die Entschädigung für die folgenden Verrichtungen beträgt inbegriffen Wegentschädigung

a) Grundentschädigung je Bestand: 35 Franken

b) Entnahme von Blutproben

1. für das erste Tier: 15 Franken

2. für jedes weitere Tier: 8 Franken

c) Entnahme von Einzelmilchproben

1. für das erste Tier: 10 Franken

2. für jedes weitere Tier: 5 Franken

d) Entnahme von Sammelmilchproben: 15 Franken

e) Entnahme von Kannenmilchproben: 5 Franken

f) Entnahme von Kotproben

1. für das erste Tier: 8 Franken

2. für jedes weitere Tier: 6 Franken

g) Entnahme von Nachgeburtproben: 15 Franken

h) Impfungen

1. für das erste Tier: 15 Franken

2. für jedes weitere Tier: 5 Franken

i) Versand von tollwut- oder BSE-verdächtigen Tierteilen zur Laboruntersuchung: je Tier: 35 Franken

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