926.712
VHTSS
CH-SO
§ 3 Verordnung über die Honorare und Entschädigungen im Bereich Tierseuchen und Tierschutz (VHTSS) - Untersuchungen, Impfungen, Proben
Honorare und Entschädigungen - Tierärzte oder Tierärztinnen
§ 3 VHTSS · Untersuchungen, Impfungen, Proben
1. Für Seuchenuntersuchungen, Impfungen und Probeentnahmen kommen die Ansätze gemäss §§ 4 bis 6 zur Anwendung.
2. Das Markieren der Tiere, die Berichterstattung, die Untersuchungsanträge sowie Verpacken und Einsenden der Proben ist in den Entschädigungen inbegriffen.