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926.712 VHTSS CH-SO

§ 3 Verordnung über die Honorare und Entschädigungen im Bereich Tierseuchen und Tierschutz (VHTSS) - Untersuchungen, Impfungen, Proben

Honorare und Entschädigungen - Tierärzte oder Tierärztinnen
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§ 3 VHTSS · Untersuchungen, Impfungen, Proben

1. Für Seuchenuntersuchungen, Impfungen und Probeentnahmen kommen die Ansätze gemäss §§ 4 bis 6 zur Anwendung.

2. Das Markieren der Tiere, die Berichterstattung, die Untersuchungsanträge sowie Verpacken und Einsenden der Proben ist in den Entschädigungen inbegriffen.

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