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926.712 VHTSS CH-SO

§ 23 Verordnung über die Honorare und Entschädigungen im Bereich Tierseuchen und Tierschutz (VHTSS) - Reiseentschädigung

Honorare und Entschädigungen - Reiseentschädigung
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§ 23 VHTSS · Reiseentschädigung

1. Die Reiseentschädigung richtet sich nach der Verordnung über die Vergütung der Auslagen auf Dienstreisen und bei andern Amtstätigkeiten vom 4. Dezember 1979.

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