926.712
VHTSS
CH-SO
§ 22 Verordnung über die Honorare und Entschädigungen im Bereich Tierseuchen und Tierschutz (VHTSS) - Schätzungen
Honorare und Entschädigungen - Schätzungsexperten oder Schätzungsexpertinnen
§ 22 VHTSS · Schätzungen
1. Für Schätzungen aufgrund von Abstammungspapieren beträgt die Entschädigung je Schätzung 40 Franken.