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926.712 VHTSS CH-SO

§ 22 Verordnung über die Honorare und Entschädigungen im Bereich Tierseuchen und Tierschutz (VHTSS) - Schätzungen

Honorare und Entschädigungen - Schätzungsexperten oder Schätzungsexpertinnen
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§ 22 VHTSS · Schätzungen

1. Für Schätzungen aufgrund von Abstammungspapieren beträgt die Entschädigung je Schätzung 40 Franken.

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