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926.712 VHTSS CH-SO

§ 16 Verordnung über die Honorare und Entschädigungen im Bereich Tierseuchen und Tierschutz (VHTSS) - Abklärungen und Bekämpfungsmassnahmen

Honorare und Entschädigungen - Bieneninspektoren oder Bieneninspektorinnen
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§ 16 VHTSS · Abklärungen und Bekämpfungsmassnahmen

1. Für Abklärungen und die Bekämpfung anzeigepflichtiger Bienenkrankheiten beträgt die Entschädigung je Stunde 30 Franken.

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