Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
926.712 VHTSS CH-SO

§ 10 Verordnung über die Honorare und Entschädigungen im Bereich Tierseuchen und Tierschutz (VHTSS) - Kurse, Sitzungen

Honorare und Entschädigungen - Tierärzte oder Tierärztinnen
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§ 10 VHTSS · Kurse, Sitzungen

1. Für die vom kantonalen Veterinärdienst angeordneten Kurse, Sitzungen und ähnlichen Verrichtungen beträgt die Entschädigung

a) für den ganzen Tag 350 Franken

b) für den halben Tag 200 Franken

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