926.711
TSSV
CH-SO
§ 7 Tierseuchen- und Tierschutz-Verordnung (TSSV) - Volkswirtschaftsdepartement
Tierseuchen - Organisation, Behörden und Aufgaben
§ 7 TSSV · Volkswirtschaftsdepartement
1. Dem Departement obliegt
a)* ...
b)* ...
c) die Wahl des kantonalen Bieneninspektors oder der -inspektorin;
d) die Wahl der Bieneninspektoren und -inspektorinnen;
e) die Wahl der Schätzungsexperten und -expertinnen;
f) die Wahl der Stellvertreter bzw. Stellvertreterinnen für die Organe nach den Buchstaben a bis d;
g)* die Bezeichnung der Bieneninspektionskreise;
h)* die Erteilung der Fähigkeitsausweise für Bieneninspektoren und -inspektorinnen;
i) die Erteilung der Viehhandelspatente;
j)* ...
k)* ...
l)* die Zusammenfassung des Kantonsgebietes in Regionen für Tierkörpersammelstellen und in Regionen für Anlagen für Notschlachtungen.