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926.711 TSSV CH-SO

§ 40 Tierseuchen- und Tierschutz-Verordnung (TSSV) - a) Aufgaben der Gemeinden

Tierseuchen - Verkehr mit Tieren, tierischen Stoffen, Samen und Embryonen - Tierische Stoffe
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§ 40 TSSV · a) Aufgaben der Gemeinden

1. Die Gemeinden einer Region betreiben in Absprache mit dem Veterinärdienst eine Sammelstelle, in welche tierische Abfälle geliefert werden können.

2. Bau und Unterhalt der Sammelstelle ist Sache der Gemeinden.

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