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925.12 VLB CH-SO

§ 9 Verordnung über die land- und hauswirtschaftliche Aus- und Weiterbildung (VLB) - Fachkommission Weiterbildung und Information

Kommissionen
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§ 9 VLB · Fachkommission Weiterbildung und Information

1. Das Departement setzt eine Fachkommission Weiterbildung und Information mit 7 Mitgliedern ein und bezeichnet das Präsidium.

2. Die Regionen und Produktionsrichtungen der Solothurner Landwirtschaft sind angemessen vertreten. Die Direktion sowie die Leitung der Abteilung Weiterbildung und Information nehmen an den Sitzungen mit beratender Stimme teil.

3. Die Kommission hat beratende Funktion für die Abteilung Weiterbildung und Information.

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