925.12
VLB
CH-SO
§ 44 Verordnung über die land- und hauswirtschaftliche Aus- und Weiterbildung (VLB) - Kosten Tagungszentrum/Internat
Betriebe - Finanzielle Bestimmungen
§ 44 VLB · Kosten Tagungszentrum/Internat
1. Den Schülern der Abteilungen landwirtschaftliche und hauswirtschaftliche Bildung wird für Unterkunft und Verpflegung ein angemessener Betrag in Rechnung gestellt. Dieser wird vom Regierungsrat festgelegt.
2. Den externen Nutzern werden die Leistungen gemäss marktgerechten Preisen in Rechnung gestellt.