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925.12 VLB CH-SO

§ 41 Verordnung über die land- und hauswirtschaftliche Aus- und Weiterbildung (VLB) - Koordination Tagungszentrum/Internat

Betriebe - Organisation
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§ 41 VLB · Koordination Tagungszentrum/Internat

1. Die Nutzung der Infrastruktur und die Erbringung der erforderlichen Dienstleistungen werden mit den betroffenen Abteilungs- und Bereichsleitern koordiniert.

2. Die Koordination wird vom Abteilungsleiter Tagungszentrum/Internat sichergestellt. Mindestens ein Abteilungs- oder Bereichsleiter kann verlangen, dass eine Sitzung einberufen wird.

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