925.12
VLB
CH-SO
§ 41 Verordnung über die land- und hauswirtschaftliche Aus- und Weiterbildung (VLB) - Koordination Tagungszentrum/Internat
Betriebe - Organisation
§ 41 VLB · Koordination Tagungszentrum/Internat
1. Die Nutzung der Infrastruktur und die Erbringung der erforderlichen Dienstleistungen werden mit den betroffenen Abteilungs- und Bereichsleitern koordiniert.
2. Die Koordination wird vom Abteilungsleiter Tagungszentrum/Internat sichergestellt. Mindestens ein Abteilungs- oder Bereichsleiter kann verlangen, dass eine Sitzung einberufen wird.