925.12
VLB
CH-SO
§ 35 Verordnung über die land- und hauswirtschaftliche Aus- und Weiterbildung (VLB) - Aufgaben der Beraterkonferenz
Weiterbildung und Information - Organisation
§ 35 VLB · Aufgaben der Beraterkonferenz
1. Die Beraterkonferenz
a) berät fachbereichübergreifende Fragen;
b) nimmt die Planung der Beratungsveranstaltungen und des Kursprogramms vor;
c) ermittelt die Bedürfnisse des Umfelds und richtet das Beratungsangebot auf diese aus;
d) arbeitet die Regelung der Kostenbeiträge gemäss § 36 dieser Verordnung aus.