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925.12 VLB CH-SO

§ 35 Verordnung über die land- und hauswirtschaftliche Aus- und Weiterbildung (VLB) - Aufgaben der Beraterkonferenz

Weiterbildung und Information - Organisation
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§ 35 VLB · Aufgaben der Beraterkonferenz

1. Die Beraterkonferenz

a) berät fachbereichübergreifende Fragen;

b) nimmt die Planung der Beratungsveranstaltungen und des Kursprogramms vor;

c) ermittelt die Bedürfnisse des Umfelds und richtet das Beratungsangebot auf diese aus;

d) arbeitet die Regelung der Kostenbeiträge gemäss § 36 dieser Verordnung aus.

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