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925.12 VLB CH-SO

§ 25 Verordnung über die land- und hauswirtschaftliche Aus- und Weiterbildung (VLB) - Kursstruktur

Bildung - Hauswirtschaftliche Bildung
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§ 25 VLB · Kursstruktur

1. Die Kurse sind modular strukturiert und werden in Form einer Vollzeitausbildung und einer berufsbegleitenden Ausbildung durchgeführt.

2. Einzelmodule können von Fachhörerinnen besucht werden.

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