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925.12 VLB CH-SO

§ 22 Verordnung über die land- und hauswirtschaftliche Aus- und Weiterbildung (VLB) - Weitere Bildungsgänge

Bildung - Landwirtschaftliche Bildung
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§ 22 VLB · Weitere Bildungsgänge

1. Weitere Bildungsgänge sind durch das Departement zu genehmigen.

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