925.12
VLB
CH-SO
§ 2 Verordnung über die land- und hauswirtschaftliche Aus- und Weiterbildung (VLB) - Aufgaben
Das Bildungszentrum Wallierhof (BZ Wallierhof)
§ 2 VLB · Aufgaben
1. Das BZ Wallierhof erfüllt folgende Aufgaben
a) Ausbildung von kompetenten Fachleuten für die Land- und Hauswirtschaft nach Massgabe der einschlägigen Vorschriften des Bundes und des Kantons;
b) Verbreitung von neuen Informationen und Erkenntnissen von öffentlichem, regionalem und landwirtschaftlichem Interesse;
c) Anbieten einer zweckmässigen und attraktiven Infrastruktur als Bildungs- und Tagungszentrum.