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925.12 VLB CH-SO

§ 2 Verordnung über die land- und hauswirtschaftliche Aus- und Weiterbildung (VLB) - Aufgaben

Das Bildungszentrum Wallierhof (BZ Wallierhof)
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§ 2 VLB · Aufgaben

1. Das BZ Wallierhof erfüllt folgende Aufgaben

a) Ausbildung von kompetenten Fachleuten für die Land- und Hauswirtschaft nach Massgabe der einschlägigen Vorschriften des Bundes und des Kantons;

b) Verbreitung von neuen Informationen und Erkenntnissen von öffentlichem, regionalem und landwirtschaftlichem Interesse;

c) Anbieten einer zweckmässigen und attraktiven Infrastruktur als Bildungs- und Tagungszentrum.

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