Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
925.12 VLB CH-SO

§ 15 Verordnung über die land- und hauswirtschaftliche Aus- und Weiterbildung (VLB) - Projekt- und Studienwochen, Exkursionen und Veranstaltungen

Bildung - Allgemeine Bestimmungen
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§ 15 VLB · Projekt- und Studienwochen, Exkursionen und Veranstaltungen

1. Zur Veranschaulichung und Vertiefung des Lernstoffs oder zur Erarbeitung von speziellen Fachthemen können Projekt- und Studienwochen sowie Exkursionen und Veranstaltungen durchgeführt werden.

2. An diese Kosten leisten die Schüler einen angemessenen Beitrag.

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