925.12
VLB
CH-SO
§ 15 Verordnung über die land- und hauswirtschaftliche Aus- und Weiterbildung (VLB) - Projekt- und Studienwochen, Exkursionen und Veranstaltungen
Bildung - Allgemeine Bestimmungen
§ 15 VLB · Projekt- und Studienwochen, Exkursionen und Veranstaltungen
1. Zur Veranschaulichung und Vertiefung des Lernstoffs oder zur Erarbeitung von speziellen Fachthemen können Projekt- und Studienwochen sowie Exkursionen und Veranstaltungen durchgeführt werden.
2. An diese Kosten leisten die Schüler einen angemessenen Beitrag.