924.17
CH-SO
§ 4 Richtlinien für die Ausrichtung und Bemessung von Beiträgen aus dem Natur- und Heimatschutzfonds an landwirtschaftliche Bauten in der Juraschutzzone
§ 4 Richtlinien für die Ausrichtung und Bemessung von Beiträgen aus dem Natur- und Heimatschutzfonds an landwirtschaftliche Bauten in der Juraschutzzone
1. Die Gesuche sind mit entsprechender Begründung und einem detaillierten Kostennachweis dem Amt für Raumplanung (Abteilung Heimatschutz) vor Baubeginn einzureichen.
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Kanton Solothurn 924.17
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