Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
924.12 IHVAIOAI CH-SO

§ 7 Verordnung über Investitionshilfen in der Landwirtschaft (IHV) - Datenschutz

Verfahren
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (17 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 7 Verordnung über Investitionshilfen in der Landwirtschaft (IHV) · Datenschutz

1. Das Amt für Landwirtschaft stellt die für die Gesuchsbearbeitung notwendigen Verwaltungsdaten zur Verfügung und sorgt für die Einhaltung des Datenschutzes.

← § 6 Verordnung über Investitionshilfen in der Landwirtschaft (IHV) Gegenstand § 8 Verordnung über Investitionshilfen in der Landwirtschaft (IHV) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →