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§ 16 Verordnung über Investitionshilfen in der Landwirtschaft (IHV) - Aufhebung widersprechender Bestimmungen

Schlussbestimmungen
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§ 16 Verordnung über Investitionshilfen in der Landwirtschaft (IHV) · Aufhebung widersprechender Bestimmungen

1. Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung werden alle widersprechenden Bestimmungen aufgehoben, insbesondere die Verordnung über Investitionshilfen in der Landwirtschaft vom 4. Mai 1999.

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