Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
924.12 IHVAIOAI CH-SO

§ 11 Verordnung über Investitionshilfen in der Landwirtschaft (IHV) - Überwachung

Verfahren
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (17 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 11 Verordnung über Investitionshilfen in der Landwirtschaft (IHV) · Überwachung

1. Die Solothurnische Landwirtschaftliche Kreditkasse überwacht die Ausführung der unterstützten Massnahmen und die Einhaltung der Auflagen, insbesondere die Einhaltung der Unterhalts- und Bewirtschaftungspflicht.

← § 10 Verordnung über Investitionshilfen in der Landwirtschaft (IHV) Gegenstand § 12 Verordnung über Investitionshilfen in der Landwirtschaft (IHV) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →