924.12
IHVAIOAI
CH-SO
§ 11 Verordnung über Investitionshilfen in der Landwirtschaft (IHV) - Überwachung
Verfahren
§ 11 Verordnung über Investitionshilfen in der Landwirtschaft (IHV) · Überwachung
1. Die Solothurnische Landwirtschaftliche Kreditkasse überwacht die Ausführung der unterstützten Massnahmen und die Einhaltung der Auflagen, insbesondere die Einhaltung der Unterhalts- und Bewirtschaftungspflicht.