923.12
BOVO
CH-SO
§ 61 Verordnung über die Bodenverbesserungen in der Landwirtschaft (Bodenverbesserungsverordnung BoVO) - Zuteilungsgrundsätze
Genossenschaftliche Unternehmen - Zusätzliche Bestimmungen für Güterregulierungen und Pachtlandarrondierungen
§ 61 Bodenverbesserungsverordnung BoVO · Zuteilungsgrundsätze
1. Jede Eigentümerin und jeder Eigentümer von Grundstücken soll für die abgetretenen Grundstücke nach Möglichkeit Ersatz in ähnlicher Beschaffenheit, Lage und Güte erhalten.
2. Kleinere Wertunterschiede haben die Betroffenen zu akzeptieren. Die Wertunterschiede sind in Geld auszugleichen.