923.12
BOVO
CH-SO
§ 55 Verordnung über die Bodenverbesserungen in der Landwirtschaft (Bodenverbesserungsverordnung BoVO) - Güterregulierung
Genossenschaftliche Unternehmen - Zusätzliche Bestimmungen für Güterregulierungen und Pachtlandarrondierungen
§ 55 Bodenverbesserungsverordnung BoVO · Güterregulierung
1. Güterregulierungen sind umfassende Projekte zur Erhaltung, Gestaltung und Förderung des ländlichen Raumes. Neben der Arrondierung der Grundstücke und der Erstellung eines zweckmässigen Wegnetzes bezwecken sie weitere Verbesserungen von gemeinschaftlichem Interesse.