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921.12 ALV CH-SO

§ 64 Allgemeine Landwirtschaftsverordnung (ALV) - Gesuche

Tierzucht und Viehabsatz - Viehabsatz
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§ 64 ALV · Gesuche

1. Gesuche für die Durchführung von oder die Teilnahme an betreffenden Massnahmen sind dem Bund oder der betreffenden Organisation einzureichen.

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