921.12
ALV
CH-SO
§ 64 Allgemeine Landwirtschaftsverordnung (ALV) - Gesuche
Tierzucht und Viehabsatz - Viehabsatz
§ 64 ALV · Gesuche
1. Gesuche für die Durchführung von oder die Teilnahme an betreffenden Massnahmen sind dem Bund oder der betreffenden Organisation einzureichen.