921.12
ALV
CH-SO
§ 5 Allgemeine Landwirtschaftsverordnung (ALV) - Kantonale Schätzungsstelle
Bäuerliches Bodenrecht - Organisation und Behörden
§ 5 ALV · Kantonale Schätzungsstelle
1. Schätzungsbehörde nach Artikel 90 litera e BGBB ist die kantonale Schätzungsstelle.
2. Als Kantonale Schätzungsstelle ist das Sekretariat des Solothurnischen Bauernverbandes eingesetzt.