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921.12 ALV CH-SO

§ 5 Allgemeine Landwirtschaftsverordnung (ALV) - Kantonale Schätzungsstelle

Bäuerliches Bodenrecht - Organisation und Behörden
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§ 5 ALV · Kantonale Schätzungsstelle

1. Schätzungsbehörde nach Artikel 90 litera e BGBB ist die kantonale Schätzungsstelle.

2. Als Kantonale Schätzungsstelle ist das Sekretariat des Solothurnischen Bauernverbandes eingesetzt.

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