921.12
ALV
CH-SO
§ 44 Allgemeine Landwirtschaftsverordnung (ALV) - Weitere Beiträge
Produktion, Vermarktung und Einkommenssicherung - Mehrjahresprogramm Landwirtschaft
§ 44 ALV · Weitere Beiträge
1. Aufgrund von Empfehlungen der Begleitkommission (§ 46) können befristet für weitere Massnahmen und Programme Beiträge ausgerichtet werden.