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921.12 ALV CH-SO

§ 44 Allgemeine Landwirtschaftsverordnung (ALV) - Weitere Beiträge

Produktion, Vermarktung und Einkommenssicherung - Mehrjahresprogramm Landwirtschaft
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§ 44 ALV · Weitere Beiträge

1. Aufgrund von Empfehlungen der Begleitkommission (§ 46) können befristet für weitere Massnahmen und Programme Beiträge ausgerichtet werden.

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