Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
921.12 ALV CH-SO

§ 41 Allgemeine Landwirtschaftsverordnung (ALV) - Remontierung aus dem Berggebiet

Produktion, Vermarktung und Einkommenssicherung - Mehrjahresprogramm Landwirtschaft
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (69 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 41 ALV · Remontierung aus dem Berggebiet

1. Beiträge erhalten Bewirtschafter von Solothurner Talbetrieben, welche Zuchtrinder von Solothurner Bergbetrieben zukaufen. Das Zuchtrind muss die Anforderungen des Bundes betreffend Zusatzkontingent erfüllen.

← § 40 ALV Allgemeine Landwirtschaftsverordnung (ALV) - Gegenstand § 42 ALV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →