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921.12 ALV CH-SO

§ 39 Allgemeine Landwirtschaftsverordnung (ALV) - Beitragshöhe

Produktion, Vermarktung und Einkommenssicherung - Mehrjahresprogramm Landwirtschaft
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§ 39 ALV · Beitragshöhe

1. Die Bewirtschafter von Betrieben, welche die Bedingungen unter § 38 hievor erfüllen, haben Anrecht auf einen

a) Grundbeitrag von Fr. 8'000.--;

b) zusätzlichen Freibeitrag von Fr. 500. -- pro Hektar offenes Ackerland (OA).

2. Die maximale Beitragshöhe beträgt Fr. 16'000.--.

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