837.536.2
SLFV
CH-SO
§ 9 Verordnung über die Swisslos-Fonds (SLFV) - Teilnahme- und Erfolgsbeiträge
Swisslos-Sportfonds - Beitragsarten
§ 9 SLFV · Teilnahme- und Erfolgsbeiträge
1. Sportlern und Sportlerinnen kann ein Erfolgsbeitrag zugesprochen werden, wenn sie sich für bedeutende internationale Grossanlässe qualifiziert (Selektion) oder daran teilgenommen haben.
2. ...
3. Der Erfolgsbeitrag beträgt im Maximum 10'000 Franken pro Kalenderjahr.
a)* ...
b)* ...
4. Sportlern und Sportlerinnen sowie deren Betreuenden, welche ohne Selektion an einem bedeutenden internationalen Sportanlass teilnehmen, können Beiträge von maximal 250 Franken pro Teilnehmer und Teilnehmerin zugesprochen werden.