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837.536.2 SLFV CH-SO

§ 27 Verordnung über die Swisslos-Fonds (SLFV) - Gesuche

Fonds Spielsuchtabgabe
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§ 27 SLFV · Gesuche

1. Beitragsgesuche haben die geforderten Angaben gemäss § 22 zu enthalten.

2. Beitragsgesuche sind bei der zuständigen Behörde gemäss § 22 Absatz 1 einzureichen.

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