837.536.2
SLFV
CH-SO
§ 27 Verordnung über die Swisslos-Fonds (SLFV) - Gesuche
Fonds Spielsuchtabgabe
§ 27 SLFV · Gesuche
1. Beitragsgesuche haben die geforderten Angaben gemäss § 22 zu enthalten.
2. Beitragsgesuche sind bei der zuständigen Behörde gemäss § 22 Absatz 1 einzureichen.