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837.536.2 SLFV CH-SO

§ 22 Verordnung über die Swisslos-Fonds (SLFV) - Gesuchseinreichung (§ 9 Abs. 2 SLFG)

Verfahren
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§ 22 SLFV · Gesuchseinreichung (§ 9 Abs. 2 SLFG)

1. Beitragsgesuche sind beim Department einzureichen und müssen folgendes enthalten

a) Name und Sitz oder Wohnsitz des Gesuchstellers oder der Gesuchstellerin;

b) Projektbeschrieb mit Beschreibung des Inhalts und Angaben zur Umsetzung;

c) Kostenvoranschlag über die zu erwartenden Ausgaben und Einnahmen;

d) Finanzierungsplan mit Angaben über die Deckung einer möglichen Finanzierungslücke;

e) Angaben zu den Beitragsvoraussetzungen gemäss § 8 Absatz 2 SLFG.

2. Das Departement kann auf einzelne Angaben im Gesuch verzichten, wenn ihm diese bereits bekannt sind.

3. Beitragsgesuche sind frühzeitig vor der Realisierung einzureichen. Bereits realisierte Vorhaben werden nicht unterstützt.

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