837.536.2
SLFV
CH-SO
§ 22 Verordnung über die Swisslos-Fonds (SLFV) - Gesuchseinreichung (§ 9 Abs. 2 SLFG)
Verfahren
§ 22 SLFV · Gesuchseinreichung (§ 9 Abs. 2 SLFG)
1. Beitragsgesuche sind beim Department einzureichen und müssen folgendes enthalten
a) Name und Sitz oder Wohnsitz des Gesuchstellers oder der Gesuchstellerin;
b) Projektbeschrieb mit Beschreibung des Inhalts und Angaben zur Umsetzung;
c) Kostenvoranschlag über die zu erwartenden Ausgaben und Einnahmen;
d) Finanzierungsplan mit Angaben über die Deckung einer möglichen Finanzierungslücke;
e) Angaben zu den Beitragsvoraussetzungen gemäss § 8 Absatz 2 SLFG.
2. Das Departement kann auf einzelne Angaben im Gesuch verzichten, wenn ihm diese bereits bekannt sind.
3. Beitragsgesuche sind frühzeitig vor der Realisierung einzureichen. Bereits realisierte Vorhaben werden nicht unterstützt.