837.536.2
SLFV
CH-SO
§ 19 Verordnung über die Swisslos-Fonds (SLFV) - Beiträge an die Durchführung von Sportanlässen
Swisslos-Sportfonds - Beitragsarten
§ 19 SLFV · Beiträge an die Durchführung von Sportanlässen
1. Für die Durchführung bedeutender Sportanlässe mit Wettkampfcharakter können Beiträge von maximal 250'000 Franken zugesprochen werden.
2. ...