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837.536.2 SLFV CH-SO

§ 19 Verordnung über die Swisslos-Fonds (SLFV) - Beiträge an die Durchführung von Sportanlässen

Swisslos-Sportfonds - Beitragsarten
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§ 19 SLFV · Beiträge an die Durchführung von Sportanlässen

1. Für die Durchführung bedeutender Sportanlässe mit Wettkampfcharakter können Beiträge von maximal 250'000 Franken zugesprochen werden.

2. ...

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