837.536.2
SLFV
CH-SO
§ 11 Verordnung über die Swisslos-Fonds (SLFV) - Beiträge an Sportverbände
Swisslos-Sportfonds - Beitragsarten
§ 11 SLFV · Beiträge an Sportverbände
1. An Sportverbände können jährlich Beiträge, im Maximum 350'000 Franken, zugesprochen werden.
a)* ...
b)* ...
2. Die Beiträge setzen sich aus zwei Teilelementen zusammen
a) Grundbeitrag;
b) Aktivitäten.
3. Die Aktivitäten werden nach folgenden Kriterien gewertet
a) Nachwuchssport;
b) Erwachsenensport;
c) Durchführung von Meisterschaften oder Sportveranstaltungen;
d) Aus- und Weiterbildungen;
e) besondere Förderung.