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837.536.2 SLFV CH-SO

§ 11 Verordnung über die Swisslos-Fonds (SLFV) - Beiträge an Sportverbände

Swisslos-Sportfonds - Beitragsarten
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§ 11 SLFV · Beiträge an Sportverbände

1. An Sportverbände können jährlich Beiträge, im Maximum 350'000 Franken, zugesprochen werden.

a)* ...

b)* ...

2. Die Beiträge setzen sich aus zwei Teilelementen zusammen

a) Grundbeitrag;

b) Aktivitäten.

3. Die Aktivitäten werden nach folgenden Kriterien gewertet

a) Nachwuchssport;

b) Erwachsenensport;

c) Durchführung von Meisterschaften oder Sportveranstaltungen;

d) Aus- und Weiterbildungen;

e) besondere Förderung.

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