837.536.2
SLFV
CH-SO
§ 10 Verordnung über die Swisslos-Fonds (SLFV) - Unterstützungsbeiträge
Swisslos-Sportfonds - Beitragsarten
§ 10 SLFV · Unterstützungsbeiträge
1. Sportlern und Sportlerinnen kann ein Unterstützungsbeitrag zugesprochen werden, wenn sie sich für die Teilnahme an bedeutenden internationalen Grossanlässen vorbereiten.
2. Der Unterstützungsbeitrag beträgt
a)* für Elitesportler und Elitesportlerinnen im Maximum 10'000 Franken pro Kalenderjahr;
b)* für Nachwuchssportler und Nachwuchssportlerinnen im Maximum 5'000 Franken pro Kalenderjahr.
3. Betreuungspersonen von paralympischen Sportlern und Sportlerinnen, welche die Athleten und Athletinnen bei der Vorbereitung auf bedeutende internationale Grossanlässe begleiten, kann ein Unterstützungsbeitrag im Maximum von 2'000 Franken pro Kalenderjahr zugesprochen werden.